Allgemeine Geschäftsbedingungen Labgeist GmbH
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Die im Folgenden aufgeführten allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Verträge mit der Labgeist GmbH. Bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber gelten diese AGBs als stillschweigend anerkannt.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Labgeist GmbH, Rotdornstraße 21, 90768 Fürth – Vach (im Folgenden: Labgeist GmbH genannt), und den Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Labgeist GmbH nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit den Auftraggebern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Labgeist GmbH und ihren Auftraggebern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Amtsgericht Fürth, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Vertragssprache ist deutsch/englisch.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird.
Die AGBs können jederzeit online eingesehen werden und auf Wunsch auch auf englisch angefordert werden.
Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen die schriftliche Bestätigung der Labgeist GmbH.
Aufträge sind jedoch dann ohne eine schriftliche Bestätigung angenommen, sobald Labgeist GmbH die für den Projektverlauf notwendigen ersten Teilleistugen erbringt.
Aufträge sind jedoch dann ohne eine schriftliche Bestätigung angenommen, sobald Labgeist GmbH die für den Projektverlauf notwendigen ersten Teilleistugen erbringt.
Die Übersendung von Daten (z.B. CAD-Daten, .fbx, .abc, etc. ) oder Materialproben / Materialscans oder Fotos zum Projekt durch den Auftraggeber nach Angebotserstellung gilt als Auftragserteilung durch den Auftraggeber, soweit dieser nicht ausdrücklich Entgegenstehendes erklärt.
Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
§ 4 LIEFERUNG UND LEISTUNG
Falls nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung der Daten über einen Download Link, alternative per Datenträger an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
Labgeist GmbH ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen Labgeist GmbH.
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich der Labgeist GmbH tätig werden, hat der Auftraggeber, wie für Erfüllungshilfen, einzustehen. Die Labgeist GmbH hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn die Labgeist GmbH aufgrund des Verhaltens einer der vor bezeichneten Dritten ihrer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
Labgeist GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von Labgeist GmbH zu vertreten ist.
Bei Verzug mit der Annahme hat Labgeist GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Labgeist GmbH alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Labgeist GmbH von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
§ 5 ZUSAMMENARBEIT & MITWIRKUNGSPFLICHT
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solcher Mitteilung gelten neben den gesetzlichen Vertretern nur die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Vertragspartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um ggf. lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
Der Auftraggeber unterstützt Labgeist GmbH bei den vertraglich geregelten Leistungen. Er stellt insbesondere sämtliche Informationen, Daten, Hard- oder Software, soweit die Mitwirkungsleistungen dies von ihm erfordern, zeitnah zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen eigenen Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen.
Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, der Labgeist GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien oder Daten zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese der Labgeist GmbH umgehend in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
§ 6 Termine
Feste Liefertermine und -fristen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt die Möglichkeit zur Leistungserbringung sowie die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen voraus.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnung, allgemeine Störung der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Einbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerung durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat Labgeist GmbH nicht zu vertreten und berechtigen die Labgeist GmbH das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Labgeist GmbH wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
§ 7 Leistungsänderungen
Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Leistungsumfang ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Labgeist GmbH äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Labgeist GmbH von dem Verfahren nach Ziffer 6.2. bis 6.5. absehen
Labgeist GmbH prüft, welche Auswirkung die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch während der Prüfungsphase jederzeit zurückzuziehen. Das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Labgeist GmbH dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlages für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis seiner erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf den sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Von dem Änderungsverfahren betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und ggf. der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist – soweit erforderlich – verschoben. Labgeist GmbH wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.
Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlages und etwaige Stillstands Zeiten. Die Aufwendungen werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach den üblichen Vergütungen der Labgeist GmbH berechnet.
Labgeist GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Labgeist GmbH für den Auftraggeber zumutbar ist.
Wird vom Auftraggeber ein Vertragsrücktritt gewünscht fallen bis zu einer Woche vor Projektbeginn keine Kosten an. Eine Woche vor Projektbeginn werden 50% der beauftragten Kosten fällig. Hat das Projekt bereits begonnen, können unabhängig des Status bis zu 100% der beauftragten Kosten fällig werden.
§ 8 Kündigung aus wichtigem Grund
Labgeist GmbH ist berechtigt aus wichtigem Grund das Auftragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine wesentliche Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentlichen Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer wesentlicher Verpflichtungen; Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln; Zahlungsunfähigkeit, der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Im Fall der Kündigung durch Labgeist GmbH aus wichtigem Grund ist diese berechtigt, die erbrachten Leistungen ungeachtet derer Verwertbarkeit abzurechen. Für nichterbrachte Leistungen gilt § 649 Satz 2 BGB
§ 5 NUTZUNGSRECHTE
Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von Labgeist GmbH im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Haben die Parteien bei Auftragserteilung keine ausdrücklichen Vereinbarungen über die Vergütung der Labgeist GmbH getroffen, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der Labgeist GmbH für ihre Leistungen veranschlagten Vergütungssätze als üblich.
Die Berechnung der zeitabhängigen Leistung erfolgt aufgrund unserer Arbeitsbelege. Der Auftraggeber erkennt die Zeitaufzeichnungen der Labgeist GmbH als für ihn verbindlich an. Bei der Abrechnung nach Tagessätzen umfasst ein Leistungstag 8 Arbeitsstunden.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, netto ab unserer Auslieferungsstelle, exklusiv Verpackung, Fracht, Zoll und Versand-Versicherung. Evtl. entstehende Reisekosten, Encodierungen sowie Kopierungen und Material werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Auftraggeber sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Labgeist GmbH nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht möglich, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
Bei länger andauernden Projekten ist die Labgeist GmbH berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Labgeist GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Labgeist GmbH, im Falle, dass der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der Labgeist GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, auch aus anderen und zukünftigen Leistungen durch Labgeist GmbH, oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers kann Labgeist GmbH vom Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Labgeist GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Daten verbleiben im Eigentum von Labgeist GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus genutzt werden.
Labgeist GmbH gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten, finalen Bilddaten das einfache, räumliche und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen
Die Aufarbeitung der der Labgeist GmbH zur Verfügung gestellten oder von ihr erarbeiteten Prozessdaten stellen ihr spezielles Knowhow dar. Alle Rechte an den gesamten Prozessdaten (nicht finale Leistungen) verbleiben bei Labgeist GmbH.
Tonrechte sind Sache des Auftraggebers. Tonrechte werden von der Labgeist GmbH regelmäßig nicht zur Verfügung gestellt. Abweichungen hiervon sind schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Labgeist GmbH kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Die von Labgeist GmbH gelieferten und/oder bearbeiteten Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, das Eigentum von Labgeist GmbH. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des Bestandes des Eigentumsvorbehaltes unzulässig und unwirksam.
§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Für die Labgeist GmbH besteht ein Recht zur Zurückbehaltung an Gegenständen, die der Auftraggeber ihr überlassen hat oder die bei der Labgeist GmbH lagern bzw. die für ihn hergestellt wurden. Dieses Recht besteht solange, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ausgeglichen sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 MÄNGELHAFTUNG
Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von Labgeist GmbH schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.
Der Auftraggeber hat bei Eingang unverzüglich die Daten nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen.
In allen Fällen ist Labgeist GmbH sofort schriftlich zu benachrichtigen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.
Sind die gelieferten Daten mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen der Labgeist GmbH zu und der Auftraggeber ist damit einverstanden, Labgeist GmbH die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.
Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung, wie Farbe oder Töne können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten, schriftlichen Anweisungen gegeben hat. Für material-, prozess- oder systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.
Etwaige Mängel der Lieferung wird die Labgeist GmbH nach entsprechender Mitteilung durch den Auftraggeber beheben. Solange Labgeist GmbH ihrer Pflicht zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nachkommt, hat der Auftraggeber kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Kann der Mangel nicht binnen angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn der Labgeist GmbH ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne das der geschuldete Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von der die Labgeist GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei Labgeist GmbH spätestens 21 Tage nach Lieferung schriftlich zu melden. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei der Labgeist GmbH innerhalb von 21 Tagen nach dem Erkennen schriftlich angezeigt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und/oder Rügepflicht gilt die Lieferung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
§ 9 HAFTUNG
Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Labgeist GmbH unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Labgeist GmbH haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Labgeist GmbH nicht.
Ist die Haftung von Labgeist GmbH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftraggeber stellt die Labgeist GmbH von Ansprüchen Dritter frei, wenn Labgeist GmbH nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat.
Erachtet Labgeist GmbH für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber hierfür nach Abstimmung die Kosten.
In keinem Fall haftet die Labgeist GmbH wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Labgeist GmbH haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Summe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Für den Verlust von Daten und haftet Labgeist GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen der Labgeist GmbH.
Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt
Die Labgeist GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung der vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungshilfen zur Verfügung gestellten Materialien entstehen.
Rechte des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung bzw. Abnahme
§ 10 SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN
Labgeist GmbH stellt auf eigene Kosten den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird die Labgeist GmbH unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber Labgeist GmbH nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, so erlischt der Freistellungsanspruch
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Labgeist GmbH unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistungen nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
§ 10 DATENMATERIAL / ÜBERLASSENE GEGENSTÄNDE
Labgeist GmbH haftet nicht für überlassene Gegenstände irgendwelcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei Labgeist GmbH, die nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt ist, derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten lagern zu lassen. Bei Verlust und/oder Beschädigung der zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich die Ersatzpflicht der Labgeist GmbH auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials.
Eine Versicherungspflicht von Labgeist GmbH für solche Gegenstände besteht nicht.
Das im Zuge einer Leistungserstellung bei Labgeist GmbH entstandene Transfer- und/oder Arbeitsmaterial wird nach Projektende (Übergabe der finalen Datenfiles) bis zur Dauer eines Monats bei Labgeist GmbH aufbewahrt. Diese behält sich vor, Transfer- und Arbeitsdaten, sowie Transfer- und Arbeitsbänder nach Ablauf dieser Frist zu löschen. Auf Wunsch des Auftraggebers können diese Daten im internen BackUp der Labgeist GmbH gesichert werden. Sie sind dann z.B. bei einem Folgeprojekt wiederherstellbar bzw. verfügbar. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber gemäß der aktuellen Preisliste zu tragen.
§ 11 GEHEIMHALTUNG
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Erkenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder den Dritten bereits bekannt sind.
Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen, wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer, etc. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen, wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer, etc. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 10 DATENSCHUTZ
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Labgeist GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Labgeist GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von Labgeist GmbH.
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Labgeist GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet.
Labgeist GmbH darf den Auftraggeber auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Labgeist GmbH darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes, berechtigtes Interesse geltend machen.
§ 11 SONSTIGES
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurden.